Die Urner Alpen

Rund ein Drittel der Urner Fläche wird als Alpweiden für Rind- und Schmalvieh benutzt. Die Alpen sind das eigentliche Rückgrat der urnerischen Landwirtschaft. Ohne Alpwirtschaft könnten viele Landwirtschaftsbetriebe kaum existieren. Die allermeisten Alpen gehören den Korporationen. Nur wer Korporationsbürgerin oder -bürger ist, im Gebiet der Korporation Uri wohnt und über ein Alprecht verfügt, darf eine Korporationsalp bewirtschaften. Ein Alprecht kann verkauft, vererbt oder unter bestimmten Auflagen an Korporationsbürger verpachtet werden. Im Gegensatz zu Grund und Boden sind die Gebäude Privateigentum des Älplers – das notwendige Land wird von der Korporation jeweils im Baurecht abgegeben. Auch die Bestossung der Alpen ist nach Anzahl «Kuhessen» genau geregelt. Um Vieh auf Korporationsalpen auftreiben zu dürfen, bezahlen die Älpler eine Taxe (Weidgeld oder Viehauflag). Sie ist abgestuft nach der Art des Viehs. 

Vom Unterstafel zum Oberstafel – und wieder zurück

Während andernorts die Älpler mit ihrem Vieh meist den ganzen Sommer über auf der gleichen Alp sind, ziehen sie im unteren Kantonsteil wie Nomaden von einem Stafel zum anderen. Ein Beispiel dazu: Vier Wochen im Frühsommer verbringen die rund 50 Älpler und Älplerinnen mit 1100 Kühen auf dem Unterstafel Urnerboden, rund sieben Hochsommer-Wochen lang sind sie auf 16 Oberstäfeln daheim und drei Wochen im Herbst wiederum auf dem Urnerboden. Viermal innert 14 Wochen wechseln also die Älpler und ihre Familien den Wohnort!